Der beleidigte Professor

Nun ist der passionierte Beschneidungsgegner Putzke nicht für das Verhalten der Behörden, sondern nur für seine eigene Strafanzeige verantwortlich. Natürlich steht es ihm frei, sich so gegen Beleidigungen zu wehren. Von Souveränität zeugt das allerdings nicht. Mag sein, dass er nicht wusste, welche Risiken sein selbst gewähltes Dasein als Person des öffentlichen Lebens, Talkshowgast und Kreuzritter im Namen der Kinderrechte bergen kann. Doch wer die Beschneidung laufend als Körperverletzung, gar als Akt »religiöser Gewalt« tituliert und damit jüdische ebenso wie muslimische Eltern zu Kinderschändern stempelt, sollte vielleicht auch dementsprechend einstecken können.

Weiter geht's in der aktuellen Ausgabe der "Jüdischen Allgemeinen" bzw. auch Online.

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