Putzke und die Polizei - Besuch im Morgengrauen

"Jonathan S. staunt nicht schlecht, als die Staatsschützer ihm eröffnen, nun auf richterliche Anordnung die Räumlichkeiten seines Sohns, David S. (15), zu durchsuchen. Nur wenige Sekunden später stürmen sie das Zimmer des noch schlafenden Jugendlichen, konfiszieren seinen Laptop und fragen ihn, ob er Aussagen zur Sache machen möchte. „Ich war unglaublich geschockt, als plötzlich drei fremde Männer vor mir standen“, erinnert sich der 15-Jährige.

David S. hat weder jüdische Grabsteine mit Hakenkreuzen beschmiert noch den Holocaust geleugnet. Er ist auch nicht Mitglied einer autonomen Kameradschaft, sondern der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. „Beleidigung gemäß Paragraph 185 StGB“ ist es, derer die Staatsanwaltschaft München den Teenager verdächtigt. Eine Lappalie, könnte man meinen – zumindest kein Grund für eine Hausdurchsuchung. Nicht jedoch in den Augen der Münchner Justizbehörden, die in diesem Fall hochmotiviert ermitteln.

Denn David S. soll nicht irgendwen, sondern den Beschneidungsgegner und Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke beleidigt haben. Den Mann also, der als „geistiger Vater“ des Kölner Beschneidungsurteils gilt und in der dazugehörigen Debatte den Ton angibt. Seit vielen Jahren fordert er ein Verbot der religiösen Beschneidung, die er als „archaisches Ritual“, Körperverletzung, gar als Akt „religiös motivierter Gewalt“, der zu Traumata führen könnte, einstuft."

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Update (19.04.2013): "Die Jugendkammer des Landesgerichts München I gab ihm nun recht und erklärte den Beschluss jüngst für rechtswidrig. Das Ermittlungsverfahren gegen David S. dauert dagegen noch an." (Jüdische Allgemeine Online)

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