Immer mehr Menschen haben immer weniger zu tun. Damit ihnen dabei trotzdem nicht langweilig wird, suchen sie sich oftmals keineswegs nur ein simples Hobby wie Stricken oder Nordic Walking, sondern eine Beschäftigung, von der sie sich Glanz und Ruhm erhoffen. Wer sich etwa für einen „gerechten Frieden im Nahen Osten“ engagiert, hat nicht nur jede Menge, nein, auch bei der Soja – Caffe Latte – Intelligentsia punktet er damit auf ganzer Linie.
Durchaus ähnlich verhält es sich mit denjenigen, die ihren
Lebensmittelpunkt auf die Vorhaut der Anderen verlagert haben. Sie treten nicht
einfach nur gegen die Beschneidung, sondern vielmehr für „Kinder- und
Menschenrechte“ bzw. „genitale Selbstbestimmung“ ein – wohl auch, weil
letzteres einfach schicker klingt. Wenn sie nicht gerade das Netz nach
jüdischen und muslimischen Kronzeugen oder blutigen Videos durchforsten, initiieren sie
Petitionen mit beschränktem Erfolg oder stellen spannende Events wie zum
Beispiel den „Worldwide Day of
Genital Autonomy“ auf die Beine, an
dem hierzulande des Kölner Beschneidungsurteils gedacht wird.
Und so versetzte auch die Geschichte rund um den jüdischen Teenager David S. (15) aus München die versammelten Genital-Aktivisten in Alarmbereitschaft. Der nämlich soll voriges Jahr den Menschenrechtler Prof. Holm Putzke in einer privaten Nachricht als „kleines dreckiges Vorhautschwänzchen“ beleidigt haben, woraufhin Putzke ihn wegen Beleidigung anzeigte und David S. letztlich früh morgens zwecks Hausdurchsuchung von einem dreiköpfigen Polizeikommando besucht wurde. Ganztägig um die „traumatischen“ Risiken und Nebenwirkungen der Beschneidung besorgt, hielten sie es nun allerdings für gänzlich unbedenklich bzw. förderlich, dass ein 15-Jähriger in aller Frühe von der Kriminalpolizei geweckt wurde. Auch darüber hinaus legte sich der ein oder andere Kinderrechtler mit gefühltem Jura-Doktortitel mächtig ins Zeug. Kein Wunder, ging es doch um das gemeinsame Idol Putzke, dessen Ehre auf dem Spiel stand. Schauen Sie mal:
Alex
Archangelskij:
Der Junge muss halt lernen, sich zu benehmen - und wenn es ihm die ach so
kultivierten Eltern nicht beigebracht haben, muss es ihm halt der Jugendrichter
beibringen. Ein Skandal ist das in keinem Fall, und die Durchsuchung hat er
sich selbst eingebrockt.
Alex Archangelskij: Der Junge wurde weder in Haft gesteckt noch misshandelt noch ins Kz gesperrt noch im Ofen verbrannt. Alles, aber wirklich alles was hier passiert ist, war dass Polizisten in sein Zimmer spazierten und sein Laptop vorübergehend mitnahmen - allein zu Beweissicherungszwecken. Oj wey!
Alex Archangelskij: Der Junge wurde weder in Haft gesteckt noch misshandelt noch ins Kz gesperrt noch im Ofen verbrannt. Alles, aber wirklich alles was hier passiert ist, war dass Polizisten in sein Zimmer spazierten und sein Laptop vorübergehend mitnahmen - allein zu Beweissicherungszwecken. Oj wey!
Michaela Berlin: auch ein 14-jähriger muss ganz schnell lernen was das für konsequenzen hat. und das ist ebenfalls nicht unter "jugendliche dumme sprüche abzutun" schon allein deshalb weil es mit 14 geschichtsunterricht zu diesen themen gibt. wir hatten einen ähnlichen fall vor 1 jahr in der klasse meiner tochter. plötzlich meinten zwei jungs sich in hitlerposen und verkleidungen und mit entsprechenden "sprüchen" (auch gegen andere) auf ihren fb seiten zu präsentieren. da ist übelste agression durchgebrochen. auch das hatte (neben eines aufklärungsgespräches) durchaus konsequenzen, auch wenn von einer anzeige abgesehen wurde.
Dat Mona: Ich habe mir auch geschworen, jeden der sich wagt mich als Nazi zu bezeichnen anzuzeigen. Mir passiert zwar sowas eigentlich nicht aber man weiß nie. Ich werde mir das auch nicht gefallen lassen, Kuschelkurs iss vorbei. Ja Oma und Opa haben Krieg mitgemacht, aber sorry... ich hab damit nichts zu tun gehabt, und möchte auch nicht bei jeder kleinsten Kritik an Taten von meinen Großeltern erinnert werden.... es langt....
Chris Tus: Das Vorgehen der Ermittler (Hausdurchsuchung wegen Beleidigung via Internet) ist durchaus üblich, weil nur durch Beschlagnahmung des Laptops der Täter ermittelt werden kann. Wie denn sonst?
Haba Nero: Ich denke nicht, dass die überhaupt versteht, was da vorgefallen ist. Die denkt vermutlich, dass Putzke selbst die Durchsuchung durchgeführt hat und dem Jungen einen Stern auf die Stirn getackert hat. Ist halt eine etwas eingeschränkte Sichtweise solch junger Mädchen. Geht ihr Zeit zum Erwachsenwerden, vielleicht betraf es ja den älteren Zwillingsbruder von ihr und da ist es halt nun mal so, dass man erst schreibt und dann denkt.
Amadeus Brümmer: Man sollte bei Beleidigungen von völkisch zionistischen Spinnern wie Pyka oder Stawski besonnen aber bestimmt reagieren. So eine Hausdurchsuchung ist da durchaus angemessen.
Seitdem hat sich
einiges getan. Nicht nur, dass das Landgericht München I die Hausdurchsuchung
(oder auch „Erziehungsmaßnahme“, wie der Kinderrechtler meint) für rechtswidrig
befand. Auch von der Staatsanwaltschaft kommen nun Nachrichten, die so manchem
Pädagogik-Experten viel abverlangen dürften:
„Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.
2 StPO eingestellt. Es hat sich herausgestellt, dass David S. unschuldig ist.“
(Originalschreiben der Staatsanwaltschaft München I)
Wie es dazu
kam, ob hier nicht vielleicht doch „Sondergesetze“ im Spiel waren, und wer
genau den Staatsanwalt wohl im „Würgegriff“ hatte – all das gilt es nun zu
eruieren. Auf entsprechende Ermittlungsergebnisse aus der Riege der
Kinderrechtler, Hobby-Pädagogen und Schein-Juristen darf man vielleicht sogar gespannt sein.
Siehe auch:
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