Nun ist der passionierte Beschneidungsgegner Putzke nicht für das
Verhalten der Behörden, sondern nur für seine eigene Strafanzeige
verantwortlich. Natürlich steht es ihm frei, sich so gegen Beleidigungen
zu wehren. Von Souveränität zeugt das allerdings nicht. Mag sein, dass
er nicht wusste, welche Risiken sein selbst gewähltes Dasein als Person
des öffentlichen Lebens, Talkshowgast und Kreuzritter im Namen der
Kinderrechte bergen kann. Doch wer die Beschneidung laufend als
Körperverletzung, gar als Akt »religiöser Gewalt« tituliert und damit
jüdische ebenso wie muslimische Eltern zu Kinderschändern stempelt,
sollte vielleicht auch dementsprechend einstecken können.
Weiter geht's in der aktuellen Ausgabe der "Jüdischen Allgemeinen" bzw. auch Online.
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