"Jonathan S. staunt nicht schlecht, als die Staatsschützer ihm eröffnen,
nun auf richterliche Anordnung die Räumlichkeiten seines Sohns, David S.
(15), zu durchsuchen. Nur wenige Sekunden später stürmen sie das Zimmer
des noch schlafenden Jugendlichen, konfiszieren seinen Laptop und
fragen ihn, ob er Aussagen zur Sache machen möchte. „Ich war unglaublich
geschockt, als plötzlich drei fremde Männer vor mir standen“, erinnert
sich der 15-Jährige.
David S. hat weder jüdische Grabsteine mit Hakenkreuzen beschmiert
noch den Holocaust geleugnet. Er ist auch nicht Mitglied einer autonomen
Kameradschaft, sondern der Israelitischen Kultusgemeinde München und
Oberbayern. „Beleidigung gemäß Paragraph 185 StGB“ ist es, derer die
Staatsanwaltschaft München den Teenager verdächtigt. Eine Lappalie,
könnte man meinen – zumindest kein Grund für eine Hausdurchsuchung. Nicht
jedoch in den Augen der Münchner Justizbehörden, die in diesem Fall
hochmotiviert ermitteln.
Denn David S. soll nicht irgendwen,
sondern den Beschneidungsgegner und Passauer Strafrechtsprofessor Holm
Putzke beleidigt haben. Den Mann also, der als „geistiger Vater“ des
Kölner Beschneidungsurteils gilt und in der dazugehörigen Debatte den
Ton angibt. Seit vielen Jahren fordert er ein Verbot der religiösen Beschneidung, die er als „archaisches Ritual“, Körperverletzung, gar als Akt „religiös motivierter Gewalt“, der zu Traumata führen könnte, einstuft."
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Update (19.04.2013): "Die Jugendkammer des Landesgerichts München I gab ihm nun recht und
erklärte den Beschluss jüngst für rechtswidrig. Das Ermittlungsverfahren
gegen David S. dauert dagegen noch an." (Jüdische Allgemeine Online)
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